Am 28. Juni 2019 hat die Gedenkinitiative für NS-»Euthanasie«-Opfer Vertreter*innen der Münchner Stadtgesellschaft zu einer Gedenkreise nach Schloss Hartheim in Oberösterreich eingeladen, wo mehr als 1000 Münchner Männer, Frauen und Kinder ermordet wurden. Wir haben dort eine Erinnerungstafel angebracht.
Bei der Vorbereitung dieser Gedenkreise entstand das Bedürfnis, aus unserer Erfahrung heraus Wünsche und Forderungen an die Gesellschaft zu äußern, in welcher Form die vergessenen Opfer dieser Verbrechen gewürdigt und in das familiäre und gesellschaftliche Gedächtnis zurückgebracht werden können. So entstand die Hartheim-Deklaration, die wir in der Gedenkstätte Hartheim diskutiert und dann unterzeichnet haben.
Die Gedenkinitiative für NS-»Euthanasie«-Opfer fordert:
- Das Gedenken an die Opfer der »Euthanasie«-Morde hat spät begonnen und ist nur sporadisch verwirklicht worden. Wir fordern einen bundesweiten Gedenktag an die »Euthanasie«-Opfer am 18. Januar. 1940 fand an diesem Datum die reichsweit erste Deportation der Gasmordaktion »T4« von der Heil- und Pflegeanstalt Eglfing-Haar bei München in eine Tötungsanstalt statt.
- Viele Heil- und Pflegeanstalten und Behinderteneinrichtungen waren an den Verbrechen beteiligt. Die meisten dieser Institutionen dienen auch heute der Behandlung und Begleitung von Menschen. In diesen Einrichtungen müssen die ehemaligen Tatorte würdig behandelt und dort passende Formen des Gedenkens gefunden werden.
- Die Namen der Opfer der NS-»Euthanasie«-Morde müssen in einer angemessenen Form bundesweit sowie in lokalem Zusammenhang veröffentlicht werden. Die Gesellschaft ist verpflichtet, die dazu nötigen Mittel für Erhebungen und Publikationen zur Verfügung zu stellen. Opferbiographien sind ohne medizinische Diagnosen und entwürdigende Beschreibungen zu verfassen, sofern diese nicht sorgsam eingeordnet werden.
- Die ärztlichen Direktionen der Einrichtungen, in denen zwischen 1933 und 1945 Verbrechen stattgefunden haben, sind für die Information der Öffentlichkeit und für die individuelle Betreuung der Angehörigen verantwortlich. Es reicht nicht, den Angehörigen eine archivierte Krankenakte zu übergeben. Sie brauchen vielmehr Hilfe zum Verständnis der historischen Zusammenhänge, der fachlichen Begriffe, ihrer zeitgeschichtlichen Einordnung sowie – und das ist uns ganz wichtig – eine emotionale Begleitung in der Konfrontation mit dem konkreten Schicksal und der damaligen familiären Situation.
Diese Einrichtungen sollen auf ihrer Website einen Kontakt für Angehörige angeben.
- Bis heute wissen viele Angehörige nichts von den vorhandenen Recherchemöglichkeiten. Es wäre wünschenswert, wenn Einrichtungen zur Geschichte des Nationalsozialismus sowie lokale Initiativen, die von Angehörigen, interessierten Gruppen oder von Verantwortlichen für die psychiatrische Versorgung unterstützt werden, durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit Angehörige auf Recherchemöglichkeiten hinweisen und sie ermutigen.
- Humanpräparate, die sich noch in wissenschaftlichen Einrichtungen befinden, sind würdevoll zu bestatten – wo möglich unter Einbeziehung der Angehörigen.
- Bis heute werden Täter der NS-»Euthanasie«-Verbrechen durch Ehrenmitgliedschaften, Bundesverdienstkreuze oder Straßennamen gewürdigt. Wir fordern eine öffentliche Ächtung der Täter durch Aberkennung dieser Ehrungen.
Die Gedenkinitiative für NS-»Euthanasie«-Opfer wünscht sich:
- eine öffentliche Diskussion darüber, ob es ethisch und therapeutisch vertretbar ist, heute in den Räumen, in denen so viele Menschen in grausamer Weise ermordet wurden, weiterhin Patienten zu behandeln und betreuen.
* Gedenkbuch für die Münchner Opfer der nationalsozialistischen »Euthanasie«–Morde, hrsg. durch Michael von Cranach, Annette Eberle, Gerrit Hohendorf und Sibylle von Tiedemann für das NS-Dokumentationszentrum München und für den Bezirk Oberbayern, Göttingen 2018.
Download der Deklaration als PDF:

